FFP-2 Maskenpflicht beim Arztbesuch:
Ab 01.10.2022 gilt in auch in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen die Pflicht, eine FFP-2 Maske zu tragen. Das konnte bisher von den Ländern geregelt werden, nun regelt der Bund dies einheitlich. Wir bitten um Verständnis. Vielen Dank.